Krankenversicherung für Auswanderer auf Mallorca

Wer sich nur kurzfristig in Spanien aufhält, braucht sich um die Krankenversorgung wenig zu kümmern. Die Versorgung ist mit der EHIC, der europäischen Krankenversicherungskarte möglich. Reisende aus Deutschland brauchen nicht einmal eine eigenständige Karte, denn die Rückseite der normalen Karte kann im Ausland verwendet werden. Diese Krankenversicherung gilt aber nur für eine Übergangszeit. Wer auf der Insel leben und arbeiten möchte, muss sich ins spanische Krankenversicherungssystem integrieren.

Die Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung

Für die endgültige Anmeldung bei der spanischen Krankenversicherung benötigt der Auswanderer die Bescheinigung E-121 oder S1. Die spanische Krankenversicherung erfolgt über das Nationale Gesundheitssystem Spaniens, abgekürzt SNS. Oft können sie auch die Bezeichnung INSS lesen. Das bedeutet Instituto Nacional de la Seguridad Social und ist eine Abkürzung für die spanische Krankenversicherung. Mit den oben erwähnten Dokumenten können Sie bei er INSS eine Tarjeta Sanitaria, die spanischen Krankenversicherungskarte beantragen.
Sollten Sie als Freiberufler oder als Selbständiger nach Mallorca ausreisen, müssen Sie sich privat versichern. Wie in Deutschland auch reichen die Leistungen nicht immer aus. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bestimmte Zusatzversicherungen abzuschließen. Vor allem für die Behandlung beim Zahnarzt ist das sinnvoll.

Krankenversicherung für Rentner in Mallorca

Wenn Sie als Rentner ihren Lebensabend auf Mallorca verbringen wollen, gelten anderen Bedingungen. Ob Sie die Krankenversicherung über Ihren Rentenversicherungsträger in Deutschland oder in Spanien abschließen müssen, hängt von ihrer persönlichen Versicherungshistorie ab. Falls Sie die Rente vollständig aus Deutschland erhalten, bleiben Sie auch in der deutschen Rentenversicherung. Trotzdem müssen Sie eine spanische Rentenversicherungskarte beantragen.
Sollten Sie länger als ein Jahr in Spanien gearbeitet haben, bekommen Sie auch von Spanien eine Rente. In diesem Fall müssen Sie sich bei der spanischen Krankenversicherung absichern.

Die Krankenversicherung deckt die Grundversorgung ab

Ob Sie nun über eine deutsche oder eine spanische Krankenversicherung haben, die Behandlung findet nach den spanischen Richtlinien statt. Diese unterscheiden sich von den deutschen Bedingungen:
Die spanische Krankenversicherung deckt eine Grundversorgung ab. Vor allem für zahnärztliche Behandlung und für die Pflege ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert.
In Spanien und damit auch auf Mallorca können Sie Ihren Hausarzt frei wählen. Dort ist es leicht, einen Termin zu bekommen. Die Wartezeit beträgt meist nur ein oder zwei Tage. Sollte eine Facharztbehandlung notwendig sein, überweist Sie der Hausarzt. Leider sind die Wartezeiten entsprechend lang. Nicht selten müssen sie mehrere Wochen warten, bis ein Termin frei ist. Sollte eine Behandlung dringend notwendig sein, sagen Sie das dem Arzt oder der Sprechstundenhilfe. In diesem Fall bekommen Sie früher einen Termin.

Die Behandlungskosten in Spanien

Die Behandlung bei einem Arzt oder im Krankenhaus ist kostenfrei. Allerdings müssen Sie die Behandlung bei einem Zahnarzt oder einem Psychotherapeuten selbst bezahlen. Auch bei den Medikamenten ist ein großer Eigenanteil vorgesehen. Dieser liegt bei 40 Prozent. Allerdings sind viele Medikamente in Spanien billiger als in Deutschland. Hinzu kommt, dass die Kosten der Krankenversicherung in Spanien günstiger ist als in Deutschland. Der Arbeitnehmer zahlt nur 4,7 Prozent seines Lohns.

Diese Ausführungen können selbstverständlich nur das komplexe Thema anreißen. Für weitere Informationen rufen Sie bitte die entsprechenden Internetseite der deutschen und/oder spanischen Krankenversicherungen auf.

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